Ich brauche mal Hilfe. Sonntag haben wir in Bayern Volksentscheide zu 5 Verfassungsänderungen. Im Landtag haben CSU, SPD, FDP und FW dafür gestimmt nur die Grünen nicht. Die Änderungen gehen zurück auf eine Aschermittwochsrede Seehofers in der er die deutsche "Leitkultur" in die Verfassung aufnehmen wollte. Da das 2/3 der Stimmen im Landtag und Volksentscheid hat die CSU zu verhandeln begonnen. Herausgekommen sind 5 Verfassungsänderungen:
- Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen
- Förderung des ehrenamtlichen Engagements
- Angelegenheiten der Europäischen Union
- Schuldenbremse
- Angemessene Finanzausstattung der Kommunen
Wie eingangs erwähnt sind die Grünen die einzigen, die gegen das Paket gestimmt haben. Bei den ersten beiden und dem letzten ist die Grüne Argumentation, dass das Inhaltslose Aussagen sind und nichts in der Verfassung bringen. Bei der dritten Änderung zur EU Argumentieren sie, dass das rechtlich fraglich ist, dazu unten mehr, bei der Schuldenbremse argumentieren sie,dass das im Grundgesetz geregelt ist und in der Bayerischen Verfassung somit auch nicht nötig ist.
Wirklich gute Medienartikel zu den Themen finde ich nicht so frage ich mich: Wie soll ich da jeweils Stimmen? Alsogehen wir es durch, und ich hoffe auf Anregungen!
Die erste Änderung will den Satz "Er [der Freistaat Bayern] fördert und sichert gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern in Stadt und Land" zu den Staatszielen hinzu fügen. Klingt nett, aber was soll das für Wirkung haben? Grüne sagen "keine" das klingt überzeugend. Und überhaupt - ich in in der Stadt. Die ist ja eher bevorzugt, willich das egoistisch nicht erhalten? 
Der zweite ist eben so konsequenzlos "Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl." Ich finde es ja gut, wenn sich Leute engagieren aber muss das so in der Verfassung kodifiziert werden?
Der dritte ist komplizierter. Der besagt, dass die Staatsregierung die Hinweise des Landtags in EU-Fragen "maßgeblich" zu beachten hat. Konkreter geht es dort um Gesetze im Bundesrat zu EU-Themen. Das Konstrukt des Bundesrates fasziniert mich ja immer schon, dass da die Legislative im Bund durch die Exekutive der Länder gemacht wird. Ist das Gewaltenteilung? Als Fan von Parlamenten finde ich die Idee den Bundesrat mehr an die Parlamente zu binden natürlich gut, verstehe aber auch die grundsätzliche Problematik durch die Bindung die hier passieren soll, wo die Abgrenzung unklar ist.
Nummer vier ist die gute alte Schuldenbremse, wie sie auch fürs Grundgesetz besteht wonach ab 2020 keine Schulden mehr gemacht werden dürfen. klingt ja erstmal gut, nur bedeutet das, dass der Staat Probleme hat große Infrastrukturmaßnahmen zu finanzieren, die sich eventuell erst nach Jahrzehnten rechnen, so sich Infrastruktur überhaupt rechnen kann. Die Bayerische Regierung is doch so schon stolz auf ihren Haushalt. Zunächst hat auch diese Regelung keine Konsequenz, da die Regelung bereits im Grundgesetz ist. Spannend würde es, wenn im Bund eine Mehrheit dran kommt, die die Problematik erkennt und das wieder abschafft. Bis das dann in Bayern abgeschafft ist dauert es dann wieder, das geht ja nur per Volksentscheid und "wir wollen Sschulden machen" kommt nicht unbedingt gut. Ich, als Parlaments-Fan, will lieber Abgeordnete im Parlament, die verantwortungsbewusst mit dem Budgetrecht umgehen.
Die letzte vorgeschlagene Änderung fügt wieder so einen Satz ein. "Der Staat gewährleistet den Gemeinden im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit eine angemessene Finanzausstattung." Das würde ich für selbstverständlich halten. Durch die Eingrenzung auf die "Möglicheiten," die relativ frei definiert werden können dürften sich die Folgen für die Praxis in Grenzen halten.
Nun, wie stimmt man da ab und warum?